Wichtige Abnahmen

1. Abnahme allgemein

Die Abnahme von Leistungen ist ein zentraler Punkt im Baugeschehen. Durch die Abnahme einer Leistung bestätigt der Auftraggeber bzw. der Käufer, dass die geschuldete Leistung frei von Sachmängeln ist und der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Soweit die Beschaffenheit nicht im Detail vereinbart ist, muss die Leistung der vertraglich vorausgesetzten bzw. der gewöhnlichen Verwendungseignung entsprechen.




 

2.Begehung vor Ablauf der Verjährungsfrist

Diese sind insbesondere Haus- und Wohnungseigentümer zu empfehlen, da während der ersten Jahre der Benutzung Mängel und Schäden auftreten können, die bei der Schlussabnahme nicht erkennbar waren. Dies ist im Hinblick auf die Durchsetzung von Ansprüchen und Vorbereitung eines selbständigen Beweissicherungsverfahren dringend anzuraten.



3. Zwischenabnahmen

Diese können im Verlauf eines Baufortschritts erforderlich werden, wenn z. B. Abdichtungsarbeiten abgenommen werden müssen, da diese später nicht mehr zugänglich sind.



4. Schlussabnahmen

Findet nach Abschluss einer Leistung bei der Übergabe an den Auftraggeber oder Käufer statt. Der Schlussabnahme kommt eine besondere Bedeutung zu, da mit der Übergabe die Gefahr und die Beweislast für behauptete Mängel auf den Auftraggeber / Käufer übergehen. Gleichzeitig beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zu laufen. Eine fachliche und gewissenhafte Schlussabnahme ist daher eine Voraussetzung für die Übergabe einer Leistung. Sie vermeidet Ärger und spart Geld.