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| Gutachten |
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Gutachten und gutachterliche Beratung
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werden für folgende Kunden erstellt:
- Privatkunden - Versicherungen - Investoren - Banken - Makler
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Privatgutachten
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Sie werden im Auftrag privater Auftraggeber erstellt. Hier werden bauliche Mängel und Schäden dokumentiert bzw. eine Beweissicherung durchgeführt.
Zweckdienlich zur Vorbereitung:
- eines gerichtlichen Verfahrens - um Mängelbehauptungen eindeutig und qualifiziert vorzubereiten
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Beweissicherung
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Beweissicherungen werden dann durchgeführt, bevor Dritte den Ist-Zustand bzw. Schaden beseitigen lassen.
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Schiedsgutachten
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Diese haben die Aufgabe, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zeitnah auf Grundlage privater Beauftragung außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich zu erledigen. Hierzu müssen sich beide Parteien auf einen Sachverständigen einigen und diesen beauftragen. Durch vertragliche Vereinbarung unterwerfen sich beide Parteien dem Ergebnis des Sachverständigen.
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